Stichwort Vorfälligkeitsentschädigung: So klappt Ihre Umschuldung

 

Weil die Zinsen frappierend niedrig sind, plant aktuell mancher eine Umschuldung. Ob sich das wirklich rechnet, hängt auch von der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung ab. Lesen Sie hier wichtige Tipps, wie Sie Ihre Kreditumschuldung meistern.

Neue Verbraucherkreditrichtlinie von 2010

Seit 2010 gilt die neue Verbraucherkreditrichtlinie. Diese legt verbindlich fest, wie Kreditabschlüsse auszusehen haben. Zum Beispiel wird der effektive Jahreszins europaweit einheitlich berechnet. Und die Aufstellung eines Tilgungsplans ist jetzt gesetzlich vorgeschrieben. Neu für deutsche Kreditnehmer ist außerdem die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.



Maximal 1 Prozent bei Neu-Darlehen

Auf neue Darlehensverträge können demnach bei vorzeitiger Kündigung vom Darlehensgeber Gebühren eingefordert werden. Schließlich entgehen dem Kreditgeber sicher geglaubte Zinseinnahmen.
Wird eine Umschuldung durchgeführt, können daher Extra-Kosten anfallen. Auf bis zu 1 Prozent des ausgelösten Restbetrages kann sich die Vorfälligkeitsentschädigung belaufen.

Rechenbeispiel bei smava

Bei einer noch offenen Restschuld von 23.000 Euro sind das also gleich mal 230 Euro.
Eine Summe, die einem die Bilanzrechnung für ein Pro & Contra einer Kreditumschuldung schon ein gutes Stück verhageln kann. Smava hat das alles in einer Beispielrechnung einmal für Sie durchgerechnet.
Hier finden Sie das kurze PDF mit vielen nützlichen Hinweisen.

So lohnt sich Ihre Kreditumschuldung

Senken Sie Ihre monatliche Ratenbelastung durch eine Umschuldung!
Rechnen Sie aber vorher alle Kosten einer vorzeitigen Tilgung beim alten Kreditgeber mit ein. Dazu gehört ggf. die Vorfälligkeitsentschädigung, die seit 2010 auch in Deutschland erhoben werden darf. Das genannte Rechenbeispiel von smava zeigt Ihnen mit konkreten Zahlen, welche Ersparnisse dennoch im Einzelfall erzielbar sind.
Das günstige Neudarlehen zur Ablösung des Altkredits finden Sie ebenfalls gleich hier auf dem smava Kreditmarktplatz.